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Stadt gibt ab heute Nutzung von wohnungsnahen Spielplätzen frei

04. Mai 2020, von «»

In den vergangenen knapp sieben Wochen wurde aufgrund der Gefahren durch das Corona-Virus das öffentliche Leben weitgehend eingeschränkt. Geschäfte und Treffpunkte wurden geschlossen und ein Abstandsgebot formuliert. Zu den Einschränkungen gehörte auch die Schließung von Kinderspielplätzen.

Die Gefahren durch das Corona-Virus sind jedoch noch nicht gebannt, da bisher kein Impfstoff bzw. kein Medikament gegen das Virus gefunden ist. Deshalb ist das Gebot der Stunde, Vorsicht walten zu lassen. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch auch, dass die Zahl der Infektionen zurückgeht. Seit Gründonnerstag hat es keine beim Gesundheitsamt registrierten Neuinfektionen in Flensburg gegeben.
Insbesondere, um Kindern wieder die Möglichkeit zu Spiel und Bewegung zu geben hat die Stadt bereits seit einiger Zeit die Forderung an das Land gerichtet, die Sperrung der Spielplätze zu überdenken. Die jetzige Änderung der Rechtslage mit wenigen Tagen Vorlauf, kam – wie bereits einige andere Entscheidungen im Corona-Kontext – durchaus überraschend. Die Stadt Flensburg geht die Änderung jedoch gut vorbereitet an, damit ab Montag die wohnungsnahen Spielplätze wieder genutzt werden können.
Damit dies auch reibungslos und unter Berücksichtigung der Gesundheitsrisiken erfolgen kann, hat die Stadt Flensburg hierfür Regeln aufgestellt. Oberstes Gebot ist dabei, dass die Abstandsregeln, die überall im öffentlichen Raum gelten, unbedingt auch auf den Spielplätzen eingehalten werden. Die Aufsichtsflicht der Eltern muss dabei Teil des verantwortungsvollen Handelns sein. Denn ein neuerlicher Anstieg der Infektionen ist auf keinen Fall hinzunehmen. Deshalb wird die Stadt nach einer Woche Bilanz ziehen, ob die Nutzung weiterhin ermöglicht werden kann. Hierzu wird die Situation auf den Plätzen durch das Kinder- und Jugendbüro und das TBZ beobachtet. Auf den Plätzen werden kurzfristig Schilder über die geltenden Verhaltensregeln aufgestellt.
Oberbürgermeisterin Simone Lange zeigt sich erfreut über die Freigabe zur Nutzung: "Es ist schön, dass wir nun diesen wichtigen Schritt tun können. Ich baue darauf, dass alle Beteiligten sich der Verantwortung bewusst sind, die damit einhergeht. Denn Maßstab aller Dinge ist das Infektionsgeschehen, das wir unbedingt weiter einschränken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass die formulierten Regeln befolgt werden. Wichtig ist vor allem, dass nur die wohnortnahen Spielplätze genutzt werden, damit ein mögliches Infektionsgeschehen schnell zurückverfolgt werden kann. Dabei können uns alle Eltern helfen, indem sie notieren, wann welcher Platz besucht wurde. Wenn die Einhaltung dieser Regeln funktioniert, wird es möglich sein die Plätze auch dauerhaft zur Nutzung freizugeben. Das ist ein wichtiger Schritt insbesondere für unsere Familien".
Die Regeln für die Benutzung der Flensburger Spielplätzen im Wortlaut:
 

Die Nutzung der Spielplätze soll zwingend wohnungsnah erfolgen, um bei einer möglichen Infektion eine Nachvollziehbarkeit zu erleichtern.
Die Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter zwischen den Nutzern müssen gewahrt bleiben.
Hygieneregeln müssen weiterhin beachtet werden. Kinder und Eltern sollen einen Lappen und Wasser in einer Trinkflasche zur Reinigung der Hände mit sich führen. Kinder und Eltern mit Krankheitssymptomen dürfen Spielplätze nicht betreten.
Die Spielgeräte dürfen nur von so vielen Kindern genutzt werden, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
Eltern sollen sich möglichst in den Randbereichen der Spielplätze aufhalten und sich ebenfalls an Abstands- und Hygieneregeln halten.
Eltern haben die Verantwortung für ihre Kinder und erklären ihnen diese besondere Situation und die entsprechenden Verhaltensweisen auf Spielplätzen.
Es erfolgt eine bedarfsgerechte Kontrolle und Reinigung der Spielplätze.
Die Stadtverwaltung wird die Entwicklung der Nutzung beobachten und ggf. im Einzelfall gegensteuern. Mitarbeiter*innen des Kinder- und Jugendbüros werden regelmäßig auf Spielplätzen anwesend sein und stehen für Kommunikation und Beratung zur Verfügung.
Für Bolzplätze, Basketballanlagen, Tischtennisplatten und die städtische Skateanlage im Freizeitpark Engelsby gelten die in der Landesverordnung vom 1.Mai formulierten Regeln zur Ausübung von kontaktfreien Sportarten.

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